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Beratungslehrerin

Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der Ausbildung, Tätigkeit und Aufgabenfelder einer Beratungslehrkraft sind in den „Richtlinien für die Bildungsberatung“ festgelegt (VwV vom 13.11.2000, K.u.U., 2000).

Qualifikation

Bestellte Lehrkräfte mit erfolgreich absolvierter 1,5-jähriger Ausbildung durch die Schulpsychologischen Beratungsstellen. Kontinuierliche Weiterbildung in Form von:

  • Teilnahme an regelmäßigen Fallbesprechungsgruppen unter Leitung
  • von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
  • Fachliche Beratung und Begleitung durch die Schulpsychologischen Beratungsstellen
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
  • Teilnahme und Mitwirkung an Netzwerktagen

Methoden

  • Persönliches Gespräch
  • Psychologisch-pädagogische Untersuchungs– und Testverfahren Vernetzung mit innerschulischen Unterstützerpersonen (z.B. Schulsozialarbeit, Verbindungslehrkraft) sowie mit externen Beratungsinstitutionen

Kooperation

Bei Bedarf vermitteln wir an die zuständigen Schulpsychologischen Beratungsstellen oder andere Fachdienste und unterstützen Ratsuchende bei der Suche nach weiteren, individuell passenden Anlaufstellen.

Grenzen unserer Arbeit

Unsere Beratungsangebote können eine eventuell notwendige Psychotherapie nicht ersetzen.

Zustädigkeit

Beratungslehrkräfte sind an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen tätig. Eine Beratungslehrkraft kann an ihrer eigenen Schule wie auch an fremden Schulen eingesetzt werden.

Maren Grimm
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